Der Arbeitskreis E-Learning initiiert und betreut im Auftrag der Landesrektorenkonferenz Sachsen und in Abstimmung mit dem Hochschuldidaktischen Zentrum Sachsen in den Jahren 2022 und 2023 fünf Verbundvorhaben, die das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers mit Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt bis zu 750.000 Euro pro Jahr unterstützen wird.
Für diese Vorhaben können ab sofort Vorschläge für Teilprojekte eingereicht werden, die einen Bezug zu den im Strategiepapier des Arbeitskreises E-Learning 2021 bis 2025 dargestellten vier Handlungsfeldern (Abschnitt 4) haben. In einem fünften Handlungsfeld „Innovationsfonds/Open Topics“ sollen Projekte unterstützt werden, die einen besonderen Innovationsgrad für den Hochschulstandort Sachsen darstellen, Impulse zum Aufbau von Netzwerkstrukturen setzen und deren Ergebnisse eine hochschulübergreifende Wirkung entfalten.
Die Projektanträge können bis zum 22. Oktober 2021 an das Zentrum für interdisziplinäres Lernen und Lehren (ZiLL) (zill@tu-dresden.de) gesandt werden. Die Anträge werden hier gesammelt und durch die Hochschulleitung in einem ersten Schritt hinsichtlich ihrer Passung zur E-Learning-Strategie der TUD bewertet. Nach der Prüfung werden die Anträge bis zum 05.11.2021 gebündelt an die Geschäftstelle des AKeL weitergeleitet. Der frühestmögliche Maßnahmebeginn ist der 01.03.2022.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des AK E-Learning und spezfisch für die TUD auf der Webseite des ZiLL.