Im heutigen Blogbeitrag möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Lehrmaterialien online bereitstellen können und kurze Tipps zu den Themen Zugriffsschutz und Urheberrecht geben. Für Ihre Skripte, Bilder, Videos, etc. empfehlen wir als zentralen Ablageort die sachsenweite, hochschulübergreifende Lernplattform OPAL, zu der alle Studierenden und Lehrenden der TU Dresden über den ZIH-Account Zugang haben. Auch die Senatskommission Lehre der TU Dresden spricht sich für die Nutzung von OPAL aus und empfiehlt, Lehrmaterialien dort abzulegen: „Perspektivisch sollte die Fokussierung auf eine Plattform (OPAL) erfolgen“ (Protokoll der Senatskommission Lehre vom 02.05.2018)
Arten von Lehrmaterialien
Angebotene Lehrmaterialien können je nach Studiengang oder didaktischem Konzept ganz unterschiedlich aussehen. Sehr häufig werden Skripte oder Präsentationen in Form von PDF-Dateien angeboten. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten wie Videos (Vorlesungsmitschnitte, Tutorials, etc.), Audiodateien (Podcasts, Musikdateien, etc.), Bilder und viele weitere Dateiformate (CAD-Pläne, Software, etc.).
Im Folgenden möchten wir Ihnen den Kursbaustein Ordner zur Ablage aller Arten von Dateien vorstellen. In einem späteren Beitrag werden wir noch einmal genauer auf die weiteren Möglichkeiten zur Bereitstellung von Bildern und Videos eingehen.
Bereitstellung über den Ordnerbaustein
In der Lernplattform OPAL ist die einfachste Art der Bereitstellung von Lehrmaterialien der Ordner:
In der OPAL-Hilfe zum Kursbaustein Ordner finden Sie weitere Informationen zur Nutzung und Konfiguration.
Zugriffsschutz
Im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dürfen an Hochschulen Lehrmaterialien, für die keine gesonderten Nutzungsrechte vorliegen, nur einem begrenzten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt werden . Daher empfehlen wir den Zugriff auf , Kursbausteine mit entsprechenden Inhalten über mithilfe entsprechende passender Regeln im Zugriff zu beschränken. OPAL bietet hierfür entsprechende Funktionen zum Sichtbarkeits- und Zugriffsschutz.
Konfigurationstipps
1. Eine Sichtbarkeitsregel blendet einen Kursbaustein für Nicht-Berechtigte vollständig aus.
Über Bei Nutzung einer Zugangsregeln wird der Kursbaustein für Nicht-Berechtigte nur als Menüpunkt angezeigt. Statt des Inhaltes wird jedoch der Grund für die Zugriffsverweigerung angegeben.
2. Die gesetzten Regeln vererben sich für alle untergeordneten Bausteine, . Ddefinieren Sie also beispielsweise eine gruppenbasierte Zugangsregel für den obersten Kursknoten, brauchen Sie alle anderen Kursbausteine nicht mehr zusätzlich zu schützen.
3. Kursbausteine die in der Sichtbarkeit beschränkt sind brauchen mit derselben Regel nicht zusätzlich im Zugang beschränkt werden, da. der Zugang bei unsichtbaren Inhalten nicht möglich ist.
Urheberrecht
Lehrende dürfen für ihre Lehre im Sinne des Urheberwissenschaftsgesetzes (UrhWissG, insb. §51 und §60a) unter konkreten Voraussetzungen und in bestimmten Umfang fremde Lehrmaterialien zur Verfügung stellen. Einen kurzen Überblick bietet unser Flyer „Urheberrecht im E-Learning“. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Selbstlernmodul „Rechtliche Aspekte im E-Learning“.
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