ellog - Das E-Learning-Logbuch

Herzlich willkommen auf dem E-Learning-Logbuch der TU Dresden!

Wir informieren an dieser Stelle aktuell über E-Learning-Angebote und -Services insbesondere an der TU Dresden. Unser Angebot richtet sich vorrangig an die E-Learning-Akteure der TU Dresden, aber auch an alle E-Learning-Partner an Universitäten, Hochschulen sowie externen Einrichtungen, wie der Bildungsportal Sachsen GmbH.

Montag, 5. Dezember 2016

Praxisbeispiel: Umgang mit dem §52a UrhG - Was dürfen Sie jetzt noch zur Verfügung stellen?

UPDATE (20.12.2016): Am 15.12.2016 haben Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulenrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) eine weitere pauschale Vergütung für die nach §52a UrhG bereitgestellten Materialien vereinbart. Diese Vereinbarung gilt nun bis zum 30.09.2017. Bis dahin soll eine praktikable Lösung für die Einzelabrechnung gefunden werden. 

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der juristischen Fakultät: https://tu-dresden.de/gsw/jura/igewem/jfbimd13/veranstaltungen/informationen-zu-52a-urhg

Ab dem 01.01.2017 (UPDATE (20.12.2016): Stichtag wurde verschoben auf den 30.09.2017) wird die Bereitstellung von Texten auf einer Lernplattform neu geregelt. Wie viele Hochschulen, weigert sich auch die TU Dresden einer Einzelvergütung zuzustimmen und ruft ihre Lehrenden dazu auf, die unter Berufung auf §52a Urheberrechtsgesetz bereitgestellten Materialien aus dem Lernmanagementsystem oder anderen Online-Plattformen und Webseiten zu entfernen.

Doch was heißt das im Konkreten für die Lehrenden?

Wir klären die wichtigsten Fragen in einem Webinar mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Michael Beurskens am 07.12.2016 von 13:00-14:30 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich in unserem OPAL-Kurs "Rechtliche Aspekte im E-Learning" an.

Wir werden unter anderem folgende Fragen klären:

  • Müssen nun alle Materialien entfernt werden?
  • Was ist der Hintergrund dieser Neuregelung?
  • Was genau ist durch das Zitatrecht (§51 UrhG) abgedeckt?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen freie Bildungsressourcen (Open Educational Resources) genutzt werden?
UPDATE (20.12.2016): Die Aufzeichnung des Webinars erreichen Sie über unserem OPAL-Kurs "Rechtliche Aspekte im E-Learning".

Erste Informationen können Sie in einem auf diesem Blog veröffentlichten Interview mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Michael Beurskens nachlesen.

Vertiefende Informationen stellen wir in unserem OPAL-Kurs "Rechtliche Aspekte im E-Learning" zur Verfügung.