Bei der Konzeption und Realisierung von E-Learning-Angeboten gilt es nicht nur didaktisch und methodisch sicher zu sein, sondern vor allem auch die relevanten rechtlichen Aspekte zu kennen. Denn beim Einsatz multimedialer Anwendungen in der Hochschullehre gibt es im Verlauf der Lehrveranstaltung eine Vielzahl von Schnittstellen zu rechtlich relevanten Aspekten, die es zu beachten gilt. Zum Beispiel bei:
- der Vorbereitung und Erstellung der Lehrmaterialien – Hier greift das Urheberrecht, da nahezu jedes E-Learning-Element urheberrechtlich geschützte Inhalte einbindet.
- der Bereitstellung der Lehrmaterialien – Rufen die Studierenden die Inhalte über eine entsprechende Plattform (z.B. OPAL) ab, gilt es Datenschutzrichtlinien zu beachten.
- dem Abschluss eines Moduls – Soll die Prüfungsleistung in Form eines E-Assessments durchgeführt werden, gibt es zahlreiche Einschränkungen durch das Prüfungsrecht.
Zusätzlich können Sie in einem Webinar am 07.12.2016 von 13:00 bis 14:30 Uhr Ihre individuellen Fragen und Probleme mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Michael Beurskens klären.
Rechtliche Aspekte im E-Learning sind Ihnen schon ein Schritt zu weit und Sie möchten sich erstmal mit den Grundlagen vertraut machen? Dann melden Sie sich für das Selbstlernmodul E-Teaching Grundlagen an oder absolvieren das umfangreichere E-Teaching-Zertifikat der TU Dresden.
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