ellog - Das E-Learning-Logbuch

Herzlich willkommen auf dem E-Learning-Logbuch der TU Dresden!

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Montag, 12. Mai 2014

Datenschutz an der TU Dresden – Interview mit unserem Gastreferenten Jan Hansen

Jan Hansen von der TU Darmstadt
Jan Hansen von der TU Darmstadt

Jan Hansen ist Geschäftsführer des Hessischen Telemedia Technologie Kompetenz Centers httc e.V. und berät Hessische Hochschulen in Fragen des Urheber- und Datenschutzrechts.

Herr Hansen, erst kürzlich forderte die TU Dresden ihre Studierenden dazu auf, aufgrund der Heartbleed Sicherheitslücke ihre Uni-Login Passwörter zu ändern. Einige Wochen davor warnte das ZIH vor Phishing-Angriffen über eine gefälschte Internetseite, die die Einschreibe- und Notenplattform HISQIS nachahmte. Wie sicher sind personenbezogene Daten von Studierenden und Lehrenden an der Universität?

Sicherheit ist das Ergebnis eines ständigen Wettlaufes zwischen den Hackern und den Sicherheitsingenieuren. Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Mal hat die eine Seite die Nase vorne, mal die andere Seite. Das ist kein neues Problem. Es gibt es eine Kurzgeschichte von Edgar Allen Poe aus dem 19. Jahrhundert über den Wettlauf zwischen den Herstellern von Granaten und den Herstellern von Panzerplatten.
Viele Leute nutzen mittlerweile die Vorteile von Cloud-Storage Diensten wie Dropbox oder GoogleDrive. Gleichzeitig landen diese jedoch immer wieder mit Negativschlagzeilen in den Medien. Kann es bei der Online-Sicherung von Forschungsdaten oder anderen universitätsrelevanten Dokumenten zu datenschutzrechtlichen Problemen für Lehrende kommen?

Ja, das kann passieren. Wenn Daten in falsche Hände geraten, kommen Haftungsfragen in den Blick. Lehrende können unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Daten unter ihrer Kontrolle sind und dann an Orten erscheinen, wo sie nicht hingehören.

Typische Umsetzungsformen beim E-Teaching sind Vorlesungsaufzeichnungen oder die Nutzung von Online-Lernplattformen. Gerade hier ist der Datenschutz relevant. Ist das Aufzeichnen von Vorlesungen aus Datenschutz-Sicht unbedenklich oder muss dazu vorher das Einverständnis aller Vorlesungsteilnehmer eingeholt werden?

Das Einverständnis ist dann erforderlich, wenn einzelne Personen als Individuen erkennbar sind. Das ist immer bei den DozentInnen der Fall, bei Studierenden dann, wenn sie mit Fragen oder Diskussionsbeiträgen aktiv werden.

In der E-Learning Praxis scheinen Studierende ungern Foren in Lernplattformen wie beispielsweise OPAL zu nutzen, um damit Fragen über Inhalte aus der Vorlesung oder dem Seminar zu stellen. Liegt dies möglicherweise daran, dass das Forum nicht anonymisiert ist, sondern der Name und damit das Profil des Studierenden für den Dozenten einsehbar ist?

Ja, das ist wie in der physischen Welt: Die DozentInnen wünschen sich eine möglichst offene Kommunikation der Studierenden, die Studierenden wollen nur in ihren positiven Seiten wahrgenommen werden. Diese Situation ändert sich nicht durch den Einsatz unterschiedlicher Medien.

Was denken Sie, wie wichtig das Thema Datenschutz an der Universität in den kommenden Jahren noch sein wird?

Datenschutz wird ein Teil des digitalen Bewusstseins. Dieser Prozess beginnt gerade erst. NSA, der gläserne Mensch, „Google weiß mehr über dich als Du selbst“ – diese Stichworte beschreiben eine Frage, die in der Informationsgesellschaft immer dringender wird: Wie wollen wir leben?