Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der juristischen Fakultät: https://tu-dresden.de/gsw/jura/igewem/jfbimd13/veranstaltungen/informationen-zu-52a-urhg
Ab dem 01.01.2017 (UPDATE (20.12.2016): Stichtag wurde verschoben auf den 30.09.2017) wird die Bereitstellung von Texten auf einer Lernplattform neu geregelt. Wie viele Hochschulen, weigert sich auch die TU Dresden einer Einzelvergütung zuzustimmen und ruft ihre Lehrenden dazu auf, die unter Berufung auf §52a Urheberrechtsgesetz bereitgestellten Materialien aus dem Lernmanagementsystem oder anderen Online-Plattformen und Webseiten zu entfernen.
Doch was heißt das im Konkreten für die Lehrenden?
Wir klären die wichtigsten Fragen in einem Webinar mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Michael Beurskens am 07.12.2016 von 13:00-14:30 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich in unserem OPAL-Kurs "Rechtliche Aspekte im E-Learning" an.
Wir werden unter anderem folgende Fragen klären:
- Müssen nun alle Materialien entfernt werden?
- Was ist der Hintergrund dieser Neuregelung?
- Was genau ist durch das Zitatrecht (§51 UrhG) abgedeckt?
- Unter welchen Bedingungen dürfen freie Bildungsressourcen (Open Educational Resources) genutzt werden?
Erste Informationen können Sie in einem auf diesem Blog veröffentlichten Interview mit unserem Rechtsexperten Prof. Dr. Michael Beurskens nachlesen.
Vertiefende Informationen stellen wir in unserem OPAL-Kurs "Rechtliche Aspekte im E-Learning" zur Verfügung.