ellog - Das E-Learning-Logbuch

Herzlich willkommen auf dem E-Learning-Logbuch der TU Dresden!

Wir informieren an dieser Stelle aktuell über E-Learning-Angebote und -Services insbesondere an der TU Dresden. Unser Angebot richtet sich vorrangig an die E-Learning-Akteure der TU Dresden, aber auch an alle E-Learning-Partner an Universitäten, Hochschulen sowie externen Einrichtungen, wie der Bildungsportal Sachsen GmbH.

Donnerstag, 22. Juni 2017

Praxisbeispiel: LRK Sachsen drängt auf pauschale Vergütung für die Bereitstellung von Lehrmaterialien im Internet

In ihrer Sitzung vom 19.06.2017 hat die Landesrektorenkonferenz (LRK) Sachsen eine Stellungnahme zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) abgegeben.

Die Konferenz befürwortet hierin ausdrücklich den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung und die damit begonnene Reform zur wissenschaftsfreundlichen Gestaltung des Urheberrechts. Sie begrüßt, dass die existierende Rechtsunsicherheit beseitigt und die Nutzung fremder Werke in der Hochschule praktikabler werden soll. Dabei positioniert sie sich zudem deutlich in Bezug auf die Vergütungsregelung.
In der Stellungnahme der Landesrektorenkonferenz heißt es: „Die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für die akademische Lehre soll in angemessener Höhe pauschal abgegolten werden. Allein eine solche Regelung kann der Dynamik und der individuellen Verantwortung in der akademischen Lehre gerecht werden. Das Gegenmodell einer auf der genauen Erfassung jeder einzelnen Nutzung von Werken beruhenden Vergütung, ist im Lehrbetrieb der Hochschulen nicht realisierbar.“

Aktuell wird die Bereitstellung digitaler Lehrmaterialien im § 52a Urheberrechtsgesetz geregelt. Bis Oktober 2017 haben die Verhandlungsparteien eine pauschale Vergütung vereinbart. Danach soll die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einzelabrechnung an die VG Wort realisiert werden.

In welcher Form Sie Texte und Materialien aktuell online bereitstellen dürfen, haben wir bereits in anderen Blogbeiträgen erklärt: